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BBV 7/2005 S. 4

Online-Bankauszüge als Belege zur Steuererklärung

Als Zahlungsnachweise im Rahmen von Steuererklärungen können anstelle von konventionellen Kontoauszügen auch ausgedruckte Online-Bankauszüge verwendet werden. Bei Geschäftskunden ist jedoch zu beachten, dass allein mit dem Ausdruck des elektronischen Kontoauszugs auf Papier der Buchführungspflichtige nicht den nach § 147 AO bestehenden Aufbewahrungspflichten genügt, da es sich um ein originär digitales Dokument handelt. Der elektronische Kontoauszug ist folglich durch Übertragung der Inhalts- und Formatierungsdaten auf einem maschinell auswertbaren Datenträger zu archivieren. Auf die Übermittlung und Aufbewahrung der von den Kreditinstituten ausgedruckten Kontoauszüge in Papierform kann daher bei Geschäftskunden grundsätzlich nicht verzichtet werden (OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr...