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NWB Nr. 27 vom Seite 2246

Elektronische Abgabe von Steueranmeldungen – Ausnahmeregelung wieder aufgehoben

Ab Juni 2005 sind Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen nach Ansicht des BMF wieder zwingend in elektronischer Form vorzunehmen, soweit keine unbillige Härte vorliegt.

Die bis Ende Mai begrenzte Ausnahmeregelung des BMF (s. ) wurde nicht verlängert. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass v. aufgehoben (die Aufhebung gilt auch für die St 31, NWB EN-Nr. 423/2005). Die von den Referatsleitern Abgabenordnung der obersten Finanzbehörden der Länder geäußerten Bedenken zur Rechtswidrigkeit der ausschließlich elektronischen Abgabe der Steueranmeldungen werden vom BMF nicht geteilt.

Der DStV hält jedoch weiter an seiner Kritik gegen die im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2003 eingeführten Neuregelungen fest. Die ausschließlich elektronische Abgabe von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen lässt sich nach seiner Ansicht nicht mit der Abgabenordnung in Übereinstimmung bringen. In § 150 AO sei für die Abgabe einer Steuererklärung der amtlich vorgeschriebene Vordruck vorgesehen. Aus diesem G...