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NWB Nr. 27 vom Seite 2243

Die Grundsteuerreform

Vom BVerfG vergessen und längst überfällig

Reinhard Stöckel

Das BVerfG hat mit seinen beiden Beschlüssen v. - 2 BvL 37/91 (BStBl 1995 II S. 655) und 2 BvR 552/91 (BStBl 1995 II S. 671) zur Vermögensteuer und zur Erbschaft- und Schenkungsteuer die Abschaffung der Vermögensteuer und eine Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer bewirkt. Leider hat man es versäumt, in diesem Zusammenhang auch eine Aussage zur Grundsteuer zu treffen. Dies hatte zur Folge, dass die Einheitsbewertung des Grundbesitzes als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer weiter fortzuführen war und ist. Der Versuch einer Neuregelung ist im Jahr 2000 gescheitert. Die Länder Bayern und Rheinland-Pfalz haben nunmehr einen gemeinsamen Vorschlag zur Neuregelung der Grundsteuer vorgelegt und in Anhörungen kontrovers diskutiert. Einigkeit besteht offenbar darin, dass etwas geschehen muss. Nachstehend werden Gründe für die Notwendigkeit einer Reform und Vorschläge zur Modifizierung des Reformvorschlags dargelegt.

1. Ziel: Vereinheitlichung des Rechts

Derzeit (2005) gelten für die Feststellung des Einheitswerts als regelmäßige Grundlage für die daran anknüpfende Festsetzung der Grundsteuer unterschiedliche Bemessungsgrundlagen in den alten und in den neuen Bundesländern. So sind die Ein...