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BBK 12/2005 S. 4506

Goldmünzen als Geschenk auf einer Weihnachtsfeier kein pauschalierungsfähiger Arbeitslohn

Die Zuwendung von Goldmünzen stellt keinen pauschalierungsfähigen Arbeitslohn (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) aus Anlass einer Betriebsveranstaltung dar, wenn auf der Weihnachtsfeier allein vom Arbeitgeber ausgewählte Arbeitnehmer eine oder mehrere Münzen erhalten und darin nur eine andere Zahlungsmodalität eines bisher üblichen freiwillig gezahlten sog. Weihnachtsgeldes liegt (rkr. , EFG 2005 S. 609).

[KA]