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FG Saarland 01.03.2005 1 K 216/04, NWB 24/2005 S. 191

Finanzgerichtsordnung | Keine gesonderte Anfechtung von Feststellungen in einem Betriebsprüfungsbericht

Die in einem Prüfungsbericht getroffenen Feststellungen sind nicht mit einem Rechtsbehelf gesondert angreifbar. Der Prüfungsbericht ist kein nach § 40 FGO anfechtbarer Verwaltungsakt. Anfechtbar sind nur die aufgrund des Prüfungsberichts erlassenen Steuerbescheide ( NWB HAAAB-54241).