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FG des Saarlandes  v. - 1 K 216/04

Gesetze: AO § 118, AO § 202, FGO § 40

Betriebsprüfungsbericht

Verwaltungsakt

Leitsatz

Die in einem Prüfungsbericht getroffenen Feststellungen sind nicht mit einem Rechtsbehelf gesondert anfechtbar. Der Prüfungsbericht ist kein nach § 40 FGO anfechtbarer Verwaltungsakt. Anfechtbar sind nur die auf Grund des Prüfungsberichtes erlassenen Steuerbescheide.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2006 S. 2437
HAAAB-54241

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