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BBV 6/2005 S. 8

Kontinuitätsprovisionen unterliegen nicht der Umsatzsteuer

Eine neben einer Absatzprovision für die Vermittlung von Fondsanteilen gewährte Kontinuitätsprovision, deren Höhe von dem durchschnittlichen Jahresbestand der vermittelten Anteile und damit von dem dauerhaften Vermittlungserfolg abhängt, ist nach Ansicht des U, mangels einer zusätzlichen, auf die Bindung der Kunden abzielenden Leistung des Vermittlers Bestandteil des Entgelts für die steuerfreie Vermittlungsleistung.