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BBV 6/2005 S. 8

Geldentnahmen durch Angehörige als verdeckte Gewinnausschüttung

Nach dem Beschl. des (E) erscheint es ernstlich zweifelhaft, ob Geldentnahmen aus einer Kapitalgesellschaft durch – in Generalvollmacht handelnde – Angehörige des Gesellschafters auch dann den Zufluss einer verdeckten Gewinnausschüttung bei dem Anteilseigner bewirken können, wenn dieser von den Vorgängen weder Kenntnis hatte noch das Handeln der Angehörigen geduldet oder ermöglicht hat.