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BFH 08.04.2005 V B 123/03, NWB 21/2005 S. 172

Umsatzsteuer | Antragsfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999 verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht

Der NWB VAAAB-53354 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Vorschrift des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999 entspricht den zwingenden Vorgaben des Art. 3 Abs. 2 der Dreizehnten Richtlinie 86/560/EWG i. V. mit Art. 7 Abs. 1 Satz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG. (2) Die Antragsfrist von sechs Monaten verstößt weder gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gemäß Art. 12 EG noch gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. (3) Da – jedenfalls in Deutschland – alle vom Vorsteuer-Vergütungsverfahren betroffenen Unternehmer, was die Antragsfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999, Art. 7 Abs. 1 Satz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG anbetrifft, gleich behandelt werden, ist ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nicht ersichtlich. (4) Der Umstand, dass...

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