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BBK 10/2005 S. 4499

Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Abtretung einer Forderung im Rahmen eines Sanierungskonzepts

Eine KG hatte aus noch nicht bezahlten Handwerkerrechnungen Vorsteuer gezogen. Als sie in finanzielle Schwierigkeiten geriet, beschlossen die KG, ihre Gesellschafter und die Handwerker ein Sanierungskonzept. Danach traten die Handwerker ihre gegen die KG bestehenden Forderungen an die Gesellschafter der KG ab, erhielten hierfür aber nicht den Nennbetrag, sondern einen um einen sog. Sanierungsabschlag (ca. 30 %) geminderten Betrag. Nach Ansicht des (n. v.) ist die Vorsteuer, die in dem Sanierungsabschlag enthalten ist, im Zeitpunkt der Abtretung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG seitens der KG zu berichtigen. Denn angesichts der Sanierungslage sei insoweit von einer (Teil-)Uneinbringlichkeit der Entgeltforderung auszugehen. Uneinbringlichkeit i. S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG liegt immer dann vor, w...