Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 19 vom Seite 1601 Fach 29 Seite 1649

Verfahrens- und Formfehler bei Verwaltungsentscheidungen

Folgen und Rechtsschutz im Überblick

Prof. Dr. J. Vahle

Die für die Verwaltung maßgeblichen Verfahrensgesetze (VwVfG, AO, SGB X) regeln (z. T. bis in Einzelheiten) die zu beachtenden Formalien. Diese formellen Anforderungen – z. B. ordnungsgemäße Anhörung des Beteiligten – sollen nicht zuletzt dazu beitragen, ein sachgerechtes und rechtlich einwandfreies Ergebnis zu gewährleisten. Allerdings hat der Gesetzgeber selbst die Verfahrensvorschriften in ihrer Bedeutung geschwächt. Zum einen sind die meisten Verstöße noch während eines Gerichtsverfahrens korrigierbar oder – auch ohne „Heilung” – unbeachtlich. Zweitens ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz erheblich eingeschränkt.

I. Verwaltungsakte

Die Verfahrensgesetze knüpfen regelmäßig an das Vorliegen bzw. den Erlass eines (belastenden) Verwaltungsakts (§ 35 VwVfG, § 118 AO, § 31 SGB X) an; dies gilt folglich auch für die in diesen Gesetzen geregelten Formalien. Die Pflicht zur vorherigen Anhörung eines Beteiligten gilt somit nur, wenn ein Verwaltungsakt erlassen werden soll, der in die Rechte des Beteiligten eingreift; bei bloßen Verfahrenshandlungen ohne Verwaltungsaktsqualität ist eine Anhörung nicht erforderlich (, NJW 1990 S. 2637).

1. Auswirkungen formeller Mängel

Ein Verwaltungsakt – sei es ein Abgaben...