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OFD Düsseldorf 18.04.2005 Kurzinformation Bewertung Nr. 1/2005, NWB 19/2005 S. 156

Bewertung | Ermittlung der Jahresmiete

Zur Frage der Ermittlung der Jahresmiete in Fällen, in denen der Mieter ein Untermietverhältnis eingeht, vertritt die OFD Düsseldorf in ihrer Kurzinformation Bewertung Nr. 1/2005 v. 18. 4. 2005 folgende Auffassung: Nach § 146 Abs. 2 Satz 2 BewG ist Jahresmiete das Gesamtentgelt, das die Mieter (Pächter) für die Nutzung der bebauten Grundstücke aufgrund vertraglicher Vereinbarungen für den Zeitraum von zwölf Monaten zu zahlen haben. Bei mehrstöckigen Mietverhältnissen ist zur Berechnung der Jahresmiete von den Beträgen auszugehen, die der oder die Mieter (Hauptmieter) an den Vermieter vereinbarungsgemäß zu zahlen haben. Hierzu zählen auch Untermietzuschläge. Die Kurzinformation enthält ein erläuterndes Beispiel.