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Umsatzsteuer | Voranmeldungszeitraum bei Wechsel der Steuerschuldnerschaft
Durch die Einführung der Steuerschuldnerschaftsübertragung bei Bauleistungen verringerte sich für viele Bauleistenden die Jahresumsatzsteuerschuld 2004 unter die Grenze von 6 136 €, so dass diese Fälle ab 2005 auf quartalsweise Voranmeldungsabgabe i. S. von § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG umgestellt wurden. In der Praxis beantragen diese Unternehmer nach angekündigter oder bereits erfolgter Umstellung nun teilweise die Beibehaltung der monatlichen Erklärungsabgabepflicht. Hierzu vertritt die OFD Düsseldorf in ihrer Kurzinformation Umsatzsteuer Nr. 8/2005 v. folgende Auffassung: Der Gesetzgeber hat bei den Regelungen des § 18 Abs. 2 und 2a UStG auf die Steuer des vorangegangenen Kalenderjahrs abgestellt, damit für Unternehmer und Finanzverwaltung bereits zu Beginn des laufenden Kalenderjahrs der Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum für das lauf...