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BBV 5/2005 S. 5

Neuaufbau des Dachs im Rahmen der Aufstockung eines Gebäudes als Herstellungskosten

Die infolge der Aufstockung eines Gebäudes um ein zusätzliches Stockwerk und der gleichzeitigen Errichtung eines neuen Dachgeschosses anfallenden Kosten für den Neuaufbau des Dachs sind nach dem als Herstellungskosten zu werten. Sie können auch nicht insoweit als Erhaltungsaufwand behandelt werden, als sie auch ohne die Aufstockung bei der Dachsanierung angefallen wären.