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Die Ausgliederung von Pensionsverpflichtungen – eine Gegenüberstellung
Gründe für eine Ausgliederung
Immer mehr Unternehmen in Deutschland tendieren dazu, ihre Pensionsverpflichtungen gegenüber ehemaligen Mitarbeitern auszugliedern. Dies hat verschiedenste Gründe. So besteht etwa anlässlich eines Unternehmenskaufs/-verkaufs der Wunsch, ein Unternehmen von bestehenden Versorgungsrisiken zu entlasten.
Neben einem solchen unternehmensspezifischen Anlass sind aber auch Rating-Aspekte entscheidend. Insbesondere vor dem Hintergrund der durch Basel II festgelegten veränderten Eigenkapitalanforderungen bei Kreditvergaben versuchen Unternehmen, ihre Fremdkapitalquote möglichst gering zu halten. Pensionsrückstellungen werden aber von den meisten Rating-Agenturen – vor allem von denen des angelsächsischen Raums – wie echtes Fremdkapital behandelt, was die Fremdkapitalquote erhöht und damit zu einer Verschlechterung wesentlicher Unternehmenskennzahlen führt. Die Vorteilhaftigkeit derartiger Auslagerungen besteht also darin, die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens erheblich zu verbessern.
Einen weiteren Anreiz, bereits jetzt Pensionsrückstellungen auszugliedern, liegt in der Möglichkeit einer Bilanzverkürzung begründet. So schreibt die zum in Kraft getretene Verordn...