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Arbeitsrecht | Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
Das Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz) v. ist im BGBl 2005 I S. 931 verkündet worden und im Wesentlichen am in Kraft getreten. Das Gesetz enthält als Art. 1 das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG); weitere wesentliche Änderungen betreffen die Handwerksordnung (im Hinblick auf die Lehrlingsausbildung und die Gesellenprüfung).