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BGH 14.02.2005 II ZR 11/03, NWB 16/2005 S. 133

Gesellschaftsrecht | Konkludente Bevollmächtigung zur Alleinvertretung bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Ein Gesellschafter ist kraft einer konkludent erteilten Vollmacht zur Vertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ermächtigt, wenn der andere Gesellschafter ihm gestattet, nahezu sämtliche Verträge (hier: 95 %) allein namens der Gesellschaft abzuschließen. An eine derartige Bevollmächtigung sind – wenn der Gesellschaftsvertrag formlos geschlossen wurde – keine besonderen Anforderungen zu stellen ().