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Gesellschaftsrecht | Konkludente Bevollmächtigung zur Alleinvertretung bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Ein Gesellschafter ist kraft einer konkludent erteilten Vollmacht zur Vertretung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ermächtigt, wenn der andere Gesellschafter ihm gestattet, nahezu sämtliche Verträge (hier: 95 %) allein namens der Gesellschaft abzuschließen. An eine derartige Bevollmächtigung sind – wenn der Gesellschaftsvertrag formlos geschlossen wurde – keine besonderen Anforderungen zu stellen ().