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BAG 23.11.2004 9 AZR 595/03, NWB 16/2005 S. 133

Handelsvertreterrecht | Wettbewerbsverbot bei fehlender Übergabe der Urkunde – Karenzentschädigung trotz Arbeitsunfähigkeit

Nach § 74 Abs. 1 HGB ist ein Wettbewerbsverbot nicht nur schriftlich abzuschließen, sondern „bedarf” auch der Übergabe der Originalurkunde an den Arbeitnehmer. Das steht dem Recht des Arbeitnehmers, sich auf das Wettbewerbsverbot zu berufen, auch dann nicht entgegen, wenn die Übergabe unterblieben ist, da die Bestimmung keine Formvorschrift (§ 125 Satz 1 BGB), sondern lediglich eine Dokumentationsregelung enthält. Die Pflicht zur Zahlung einer Karenzentschädigung entfällt nicht deshalb, weil der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Das Risiko, dass der Arbeitnehmer die Karenzentschädigung zwar erhalten hat, obwohl er keinen Wettbewerb leisten kann, liegt – vom Fall der Freiheitsstrafe abgesehen – beim Arbeitgeber (). Der Senat hat offen gelassen, ob Arbeitslosengeld bei der Anwendung ...