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Erbschaftsteuer | Kein Freibetrag für nicht zu einem Betriebsvermögen gehörende einbringungsgeborene Anteile
Das NWB BAAAB-50841 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Für einbringungsgeborene Anteile, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, ist der Freibetrag nach § 13 Abs. 2a ErbStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung nicht zu gewähren. (2) Für Steuerentstehungszeitpunkte, die innerhalb des zeitlichen Rahmens der vom (BStBl 1995 II S. 671) angeordneten übergangsweisen Weitergeltung des früheren Erbschaftsteuerrechts liegen, sind Bewertungsunterschiede zwischen den einzelnen Vermögensarten verfassungsrechtlich hinzunehmen.