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Einkommensteuer | Anwendung der 1-v.H.-Regelung bei der Verfügbarkeit mehrerer Kraftfahrzeuge im Betriebsvermögen
Wird bei vier im Betriebsvermögen befindlichen Kraftfahrzeugen für keines der Fahrzeuge zum Nachweis der privaten Nutzung ein Fahrtenbuch geführt, ist die typisierende 1-v.H.-Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf alle vier Fahrzeuge anzuwenden (vgl. Ziff. 2 des , BStBl 2002 I S. 148). Dem steht die – wegen Verschmutzung des Kofferraums und gemeinsamer Nutzung nur eines Fahrzeugs durch die Eheleute – behauptete Nutzung nur zweier Fahrzeuge zu privaten Zwecken nicht entgegen ( NWB XAAAB-44760).