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Abgabenordnung | Kein Zwang zur elektronischen Steueranmeldung
Ein Unternehmer ist nicht ohne weiteres verpflichtet, Lohn- und Umsatzsteuer elektronisch beim Finanzamt anzumelden – so FG Hamburg in einem Eilverfahren (Aktenzeichen: II 51/05). Zwar sind die Unternehmer gesetzlich verpflichtet, den Finanzämtern Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch zu übermitteln. Der zuständige Senat des Finanzgerichts hat jedoch das Fehlen der erforderlichen Hardware und eines Internetanschlusses beim Unternehmer als unbillige Härte angesehen und die Voraussetzungen einer Ausnahmeregelung bejaht. Die St 31 (D) ebenfalls zur elektronischen Anmeldung Stellung genommen. Aufgrund der derzeit gültigen Fassung des § 150 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen Zweifel darüber, ob elektronische (Vor-)Anmeldungen erzwungen...