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Abgabenordnung | Bestandskraftfähige Regelung im Abrechnungsteil eines Einkommensteuerbescheids
Der NWB PAAAB-50845 ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Die Revision ist zuzulassen, wenn die Entscheidung des Finanzgerichts willkürlich ist. Das ist der Fall, wenn diese unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt vertretbar erscheint, weil bei der vom Finanzgericht vorgenommenen Änderung des angefochtenen Abrechnungsbescheids die Steuerbescheide und die in ihnen ausgewiesenen anrechenbaren Steuern nicht vollständig und sachlogisch richtig berücksichtigt worden sind. (2) Nicht alles, was in dem Abrechnungsteil eines Einkommensteuerbescheids enthalten ist, stellt eine bestandskraftfähige Regelung dar. Dies gilt vielmehr nur für die im EStG vorgeschriebene Entscheidung über die Anrechnung bestimmter Steuerzahlungen auf die Einkommensteuer, nicht aber für so...