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BFH Urteil v. - I 201/62 U

Leitsatz

  1. Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Bewertung und Nutzung im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG nicht fähig, wenn es mit einem anderen Wirtschaftsgut derart verbunden ist, daß es nur zusammen mit dem anderen Wirtschaftsgut, als dessen Teil es sich darstellt, bewertungsfähig ist. Eine einheitliche Zweckbestimmung mehrerer Wirtschaftsgüter genügt nicht, um eine solche Einheit anzunehmen.

  2. Die in einer sogenannten Lampenstube zusammengefaßten Grubenlampen und Einrichtungsgegenstände sind selbständig bewertungs- und nutzungsfähig.

Fundstelle(n):
WAAAB-51404

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