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BFH Urteil v. - VI R 232/67 BStBl 1968 II S. 568

Gesetze: BHG 1964 § 19 Abs. 1EStG § 6 Abs. 1 und Abs. 2

Leitsatz

1. Einheitlich beschaffte und genormte Transportkästen, die in einer Weberei dem Transport von Garnen dienen, bilden kein einheitliches Wirtschaftsgut.

2. Auf Vorrat beschaffte Hilfsstoffe und Reparaturmaterial für betriebliche Maschinen sind keine selbständig nutzungsfähigen Wirtschaftsgüter und gehören nicht zum Anlagevermögen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 568
NAAAA-90420

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