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BFH Urteil v. - IV 289/65

Leitsatz

  1. Für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 600,00 DM nicht übersteigen, wird auf Grund des § 21 Abs. 2 Satz 2 BHG 1962 eine Investitionszulage nur dann nicht gewährt, wenn die Wirtschaftsgüter einer selbständigen Nutzung fähig sind.

  2. Die von der Rechtsprechung zu § 6 Abs. 2 EStG entwickelten Auslegungsgrundsätze - insbesondere über die Zugehörigkeit zu einem einheitlichen Ganzen - sind bei der Anwendung des § 21 Abs. 2 Satz 2 BHG 1962 zu beachten.

Fundstelle(n):
FAAAB-48985

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