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BFH Urteil v. - I 249/61 S

Leitsatz

  1. Die durch die Rechtsprechung bei der Körperschaftsteuer anerkannte Organschaft mit Ergebnisabführungsvertrag wird aufrechterhalten.

  2. Hat das Organ eine Schachtelbeteiligung im Sinne des § 9 Abs. 1 KStG, so kann nur das Organ als unmittelbar beteiligte Gesellschaft das Schachtelprivileg beanspruchen. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen sind die Schachteleinnahmen beim Organ als Steuerfrei zu behandeln; die Schachteleinnahmen sind in die Zurechnung beim Organträger nicht einzubeziehen.

Fundstelle(n):
RAAAB-48527

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