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BFH Urteil v. - I R 6/71 BStBl 1973 II S. 127

Leitsatz

Bis zum Inkrafttreten der Vorschrift des § 7a Abs. 4 KStG konnte eine Organgesellschaft die ihr als Obergesellschaft zufließende Schachteldividende nur um die von ihr zu entrichtende Nachsteuer gekürzt, d.h. die Schachteldividende nicht in voller Höhe an ihren Organträger weitergeben.

Fundstelle(n):
BStBl 1973 II Seite 127
BFHE S. 465 Nr. 107,
VAAAA-99434

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