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BFH Urteil v. - I 23/52 U BStBl 1952 III S. 144

Leitsatz

Die Berichtigung eines Bilanzpostens der Anfangsbilanz ist zulässig, wenn es sich um einen individuellen Gegenstand handelt und der falsche Bilanzansatz sich bei den früheren Veranlagungen nicht ausgewirkt hat. Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit der Berichtigung sind die Grundsätze von Treu und Glauben zu beachten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1952 III Seite 144
BFHE 1953 S. 369 Nr. 56
XAAAB-45236

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