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BGH 29.11.2004 II ZR 6/03, NWB 12/2005 S. 97

Gesellschaftsrecht | Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf eine stille Gesellschaft

Auf einen nichtigen oder anfechtbaren Vertrag über die Gründung einer stillen Gesellschaft sind die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft anwendbar. Das gilt auch bei einem Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz. Ein mit einer AG als Unternehmensträger geschlossener Vertrag über eine stille Gesellschaft (Teilgewinnabführungsvertrag) ist bereits dann vollzogen i. S. der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft, wenn der stille Gesellschafter seine Einlageschuld erfüllt hat. Die Eintragung des Vertrags in das Handelsregister nach §§ 292 ff. AktG ist dafür nicht erforderlich. Die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft stehen einem Anspruch des stillen Gesellschafters auf Rückgewähr der Einlage dann nicht entgegen, wenn der Vertragspartner des stillen Gesellschafters – der Inhaber des Hand...