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BFH 31.3.2004 X R 18/03, IWB 5/2005 S. 928

Einkommensteuer | Unterhaltsleistungen von nicht unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten

Unterhaltsleistungen, die ein unbeschränkt Steuerpflichtiger von seinem nicht unbeschränkt steuerpflichtigen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten erhält, sind nicht steuerbar (; in Abweichung vom , BStBl II 1974, S. 103; Abgrenzung zum , BStBl II 1974, S. 101). • Hinweis: Im Streitfall lebte die Klin. von ihrem Ehemann dauernd getrennt, seitdem dieser seinen Wohnsitz nach Monaco verlegt hatte, und erhielt von diesem monatliche Unterhaltszahlungen. Entgegen der Auffassung des FG entschied der BFH, dass eine Besteuerung der Bezüge nach § 22 Nr. 1 EStG nicht in Betracht kommt, weil die steuerliche Erfassung von Einkünften eines unbeschränkt Steuerpflichtigen aus Unterhaltsleistungen, die er von seinem ...