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BBV 3/2005 S. 5

Abzugsbetrag nach § 10e EStG bei entgeltlicher Übernahme des Miteigentumsanteils des ausgezogenen Ehegatten

Das FG Sachsen kommt in seinem zu dem Ergebnis, dass die Ausnahmeregelung des § 10e Abs. 5 Satz 3, 2. Halbsatz EStG jede Art von „Erwerb” eines Miteigentumsanteils an dem geförderten Objekt zwischen den Ehegatten begünstigt und nicht zwischen entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb unterscheidet. Auch dann, wenn ein Miteigentumsanteil eines Ehegatten von dem anderen Ehegatten unentgeltlich oder zu einem Betrag erworben wurde, der unterhalb der Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt, kann der erwerbende Ehegatte die bisherigen Abzugsbeträge geltend machen. Umgekehrt kann der Ehegatte, der den Miteigentumsanteil zu einem Preis erwirbt, der über den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Miteigentumsanteils l...