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Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
Wie der entschieden hat, ist bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen ausnahmsweise anhand einer Prognose zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen – ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind – erheblich unterschreitet; hiervon ist bei einem Unterschreiten von mindestens 25 v. H. auszugehen. An der bisherigen Rechtsprechung, wonach es bei einer ohne Selbstnutzung vermieteten Ferienwohnung als unerheblich angesehen wurde, ob diese nur an wenigen Tagen im Kalenderjahr vermietet war, hält er nicht mehr fest.