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Abgabenordnung | Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Abs. 1, § 363 Abs. 2 AO)
Das NWB RAAAB-42808 die Anlage zum (BStBl 2003 I S. 338), zuletzt neu gefasst durch (BStBl 2004 I S. 1026), mit sofortiger Wirkung wie folgt gefasst: Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich folgender Punkte vorläufig vorzunehmen: (1) Beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 3 EStG), (2) Besteuerung der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG für Veranlagungszeiträume ab 2000, (3) Besteuerung der Einkünfte aus Termingeschäften i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG für Veranlagungszeiträume ab 2000, (4) Anwendung des § 32 Abs. 7 EStG (Haushaltsfreibetrag) für die Veranlagungszeiträume 2002 und 2003, (5) Anwendung des § 32c EStG für die Veranlagungszeiträume 1994 bis 2000, (6) Höhe des Behinderten-Pauschbetrags (§ 33b Abs. 3 EStG). – Der Vorläu...BStBl 2004 I S. 610BStBl 2003 I S. 338BStBl 2004 I S. 361