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Anwendung der Ein-Prozent-Regelung bei mangelhaftem Fahrtenbuch
Die Anwendung der 1%-Regelung für die Bewertung der privaten Kfz-Nutzung kann nicht durch die Vorlage eines Fahrtenbuchs mit wesentlichen Mängeln vermieden werden. Die Deckelungsregelung bei Überschreitung der tatsächlichen Gesamtkosten des Kfz stellt eine Billigkeitsregelung der FinVerw dar, die die Rechtsprechung grundsätzlich nicht bindet. Bei einem geringfügigen oder nur in einzelnen Jahren auftretenden Überhang der tatsächlichen Kosten bedarf es gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 43/04) keiner Korrektur der 1%-Schätzung.