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Kommunalabgaben | Festsetzungsverjährung bei der Zweitwohnungsteuer
Das (SchlHA 2004, 319) im Zusammenhang mit der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer entschieden, dass die (vierjährige) Festsetzungsverjährungsfrist gem. § 11 Satz 2 KAG SH i. V. mit § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO auch dann erst mit der Abgabe der Steuererklärung zu laufen beginnt, wenn die Verpflichtung zur Abgabe dieser Erklärung nicht auf einer Satzungsbestimmung, sondern allein auf einer behördlichen Aufforderung beruht.