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BVerfG 06.07.2004 1 BvR 2525/95, NWB 4/2005 S. 34

Bundeserziehungsgeldgesetz | Erziehungsgeld an Ausländer

§ 1 Abs. 1a Satz 1 BErzGG i. d. F. des Gesetzes v. , wonach Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis generell von der Gewährung von Erziehungsgeld auszuschließen sind, verstößt gegen den Gleichheitssatz und ist deshalb mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (). Im Rahmen einer Neuregelung kann der Gesetzgeber jedoch die Gewährung des Erziehungsgelds an den Nachweis der Berechtigung zur Aufnahme oder Fortführung einer Erwerbstätigkeit knüpfen. Ersetzt der Gesetzgeber die verfassungswidrige Regelung nicht bis zum , ist auf noch nicht abgeschlossene Verfahren das bis zum geltende Recht anzuwenden. Die beanstandete Regelung galt bis zum . Danach hat der Gesetzgeber den Kreis der Berechtigten wieder weiter gefasst.