Steuerschuldnerschaft nach § 7 Nr. 1 KraftStG setzt nicht die Rechtmäßigkeit der Zulassung voraus
Leitsatz
Die Steuerschuldnerschaft bei der Kraftfahrzeugsteuer richtet sich auch dann nach dem Inhalt der straßenverkehrsrechtlichen
Zulassung als Grundlagenbescheid, wenn ein unbefugter Dritter die Zulassung ohne Wissen und Wollen des Steuerpflichtigen rechtswidrig
herbeigeführt hat.
Der fehlende Antrag des Steuerpflichtigen und die Nichtaushändigung des Fahrzeugscheins an ihn führen nicht zur Nichtigkeit
der Zulassung.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 637 LAAAB-41838
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