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Konzernhaftung
I. Definition
Der Beitrag hat den Rechtstand September 2008 und wird nicht mehr aktualisiert. Möglicherweise entspricht er in einzelnen Punkten deshalb nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand.
Stehen ein oder mehrere Unternehmen unter der einheitlichen Leitung eines anderen Unternehmens, spricht man von einem Konzern. Die Grundsätze der Konzernhaftung regeln die Frage, unter welchen Voraussetzungen das im Konzern herrschende Unternehmen für bei Tochtergesellschaften eingetretene Verluste haftbar gemacht werden kann. Ausgehend von der gesetzlichen Regelung einer derartigen Haftung für eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der AG oder KGaA als Konzernmutter hatte die Rechtsprechung zunächst das Rechtsinstitut der Haftung im qualifiziert faktischen Konzern insbesondere für den Bereich von gesellschaftlich verbundenen Unternehmen in der Rechtsform der GmbH entwickelt. Nach diesen Grundsätzen können Gesellschafter, die eine GmbH in einer Form beherrschen, die der gesetzlich geregelten Situation des Bestehens abhängiger und beherrschter Unternehmen in einem Konzern vergleichbar ist, persönlich auf Ausgleich dort entstandener Verlus...