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Zivilrecht | Aufklärungspflichten vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung mit einem Krankenhaus
Vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung hat das Krankenhaus den Patienten über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten. Dazu gehören (1) eine kurze Charakterisierung des Inhalts wahlärztlicher Leistungen mit dem Hinweis, dass der Patient auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung die medizinisch notwendige Versorgung durch hinreichend qualifizierte Ärzte erhält; (2) eine kurze Erläuterung der Preisermittlung für ärztliche Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (Leistungsbeschreibung anhand der Nummern des Gebührenverzeichnisses; Bedeutung von Punktzahl und Punktwert; Möglichkeit, den Gebührensatz je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand zu erhöhen); (3) ein Hinweis darauf, dass die Vereinbarung wahlärztlicher Leistungen eine erhebliche f...