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Lohnsteuer | Abfindung wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses (§ 3 Nr. 9 EStG)
Die Auflösung eines Dienstverhältnisses wird nach dem NWB KAAAB-41205 von demjenigen veranlasst, der sie betreibt. Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass bei Zahlung einer Abfindung der Arbeitgeber die Auflösung veranlasst hat. – Anmerkung: Die arbeitnehmerfreundliche Entscheidung stellt dem Gesetzeswortlaut entsprechend zu Recht auf den reinen Veranlassungszusammenhang zwischen Kündigung und Abfindung ab und blendet die Verschuldensfrage aus, die zu beurteilen im Einzelfall durchaus schwierig sein und die Steuerbeamten überfordern könnte. Danach ist die Steuervergünstigung des § 3 Nr. 9 EStG bei Zahlung einer Abfindung in Zukunft wohl stets zu gewähren.