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BFH Beschluss v. - VII B 242/95

Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) erwarb von ihrem Schwiegervater (S) ein Grundstück mit einem darauf errichteten Gebäude zum Kaufpreis von ca. 1 Mio DM zuzüglich Umsatzsteuer. Von der Gesamtfläche des Gebäudes von ca. 1 000 qm waren im Zeitpunkt des Erwerbs ca. 200 qm an eine Firma K und eine ... werkstätte vermietet bzw. verpachtet. In die bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse trat die Antragstellerin ein. Nach der Veräußerung richtete S in den leerstehenden Gebäudeteilen eine Diskothek ein, deren Einrichtungsgegenstände und Betriebsvorrichtungen er ebenfalls an die Antragstellerin veräußerte. Über die zur Diskothek umgebauten Räumlichkeiten schloß er mit der Antragstellerin einen Mietvertrag ab.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 726
BFH/NV 1996 S. 726 Nr. 10
QAAAB-38252

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