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BFH Urteil v. - XI R 56/94

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH mit Sitz in B, ist eine Tochtergesellschaft eines ausländischen Außenhandelsunternehmens (X). Unternehmensgegenstand ist der Import und Export von ... , der Vertrieb von ... in Deutschland sowie die Planung, der Bau und die Nutzung von ... anlagen. Nach eigenem (vom Finanzgericht -- FG -- nicht festgestellten) Vortrag hat sie überdies auf der Grundlage eines Vertrages vom 3. August 1991 die Teilnahme der X an einem Kongreß in B vorbereitet und durchgeführt. Der ihr erteilte Auftrag habe alle Leistungen umfaßt, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilnahme am Kongreß gestanden hätten, z. B. die Beschaffung eines Messestandes für den Aussteller sowie organisatorische Maßnahmen, wie die Beschaffung von Übernachtungs- und Fahrmöglichkeiten für die ausländischen Kongreßteilnehmer.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 1027
BFH/NV 1995 S. 1027 Nr. 11
GAAAB-37762

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