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BFH Urteil v. - IV R 112/94

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Unternehmensberater. In den Einkommensteuererklärungen 1984 und 1985 deklarierte er seine Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit. Erstmals bei Durchführung der Einkommensteuerveranlagung 1986 (Einkommensteuerbescheid vom 17. März 1988) behandelte das damals zuständige Finanzamt X den Kläger als Gewerbetreibenden. Die hiergegen nach erfolglosem Einspruch erhobene Klage hat der Kläger zurückgenommen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 449
BFH/NV 1996 S. 449 Nr. 6
UAAAB-37283

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