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FG Rheinland-Pfalz Urteil v. - 1 K 1495/97

Streitig ist, ob der Kläger mit seiner ab November 1987 begonnenen Tätigkeit unter der Bezeichnung „betriebswirtschaftliche und DV-technische Beratung; Strategie-, Organisation-, Systemberatung-, Projektmanagement und Leitung” der Gewerbesteuer unterliegt und/oder für die Erhebungszeiträume 1988 und 1989 Festsetzungsverjährung eingetreten bzw. der Steueranspruch verwirkt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
JAAAB-56005

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