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OFD Hannover 25.10.2004 S 2770 - 55 - StO 242, NWB 47/2004 S. 368
Körperschaftsteuer | Gewinnabführung bei Organschaft (§ 14 KStG)
Ein Gewinnabführungsvertrag i. S. von § 14 KStG ist nach Ansicht der auch durchgeführt und der volle Gewinn abgeführt, wenn das Ausschüttungsverbot des § 274 Abs. 2 Satz 3 HGB (Ausschüttungssperre hinsichtlich aktivierter latenter Steuern) beachtet wird.