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Umstellung der Rechnungslegung in Russland auf internationale Standards
Per Verordnung Nr. 1606/2002 vom wurden die börsennotierten Kapitalgesellschaften mit Sitz innerhalb der EU grundsätzlich ab dem Jahr 2005 verpflichtet, ihre Konzernabschlüsse im Einklang mit den IAS/IFRS (International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards) zu erstellen (vgl. ABl EU Nr. L 243 v. , S. 1-4). Für Unternehmen, die z. B. bereits ihren Konzernabschluss nach US-GAAP aufstellen, da sie den US-amerikanischen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, wurde die Umstellungsfrist um zwei Jahre verlängert.
Den Mitgliedstaaten steht es offen, die internationalen Rechnungslegungsstandards vollständig in die nationalen Normierungen nicht nur bezüglich des Konzernabschlusses, sondern auch des Jahresabschlusses zu übernehmen. Zudem kann der Kreis der zur Anwendung verpflichteten Unternehmen auf nationaler Ebene erweitert werden.
Dieser europäische Status Quo entfaltet über die Grenzen der EU hinaus Wirkung. Für Unternehmen in den angrenzenden Ländern stellt die europäische Staatengemeinschaft nämlich in mehrfacher Hinsicht einen wichtigen Markt dar. So können die Unternehmen aus diesen Staaten u. a. mit eigenen Produkten und Leistun...