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Einkommensteuer | kein Ansatz von Pauschbeträgen für Auslandsübernachtungen bei offensichtlich unzutreffender Besteuerung
Ein Arbeitnehmer, der auf Montage in Frankreich tätig ist, kann keine Pauschbeträge für Auslandsübernachtungen geltend machen, wenn er in einem Wohnmobil übernachtet hat und der Arbeitgeber die entsprechenden Kosten getragen hat (, EFG 2004, S. 1256). • Hinweis: Für Auslandsübernachtungen kommen zwar Pauschbeträge in Betracht, die das BMF regelmäßig auf der Grundlage der höchsten Auslandsübernachtungsgelder nach dem BRKG veröffentlicht (vgl. BStBl I 2000, S. 1574). Nach der Rechtsprechung des BFH, der das FG folgt, sind diese Pauschbeträge dann nicht anzusetzen, wenn sich berechtigte Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten die in den Verwaltungsanweisungen enthaltenen Pauschbeträge nicht u...BStBl II 1990, S. 777