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NWB Nr. 46 vom Seite 3657 Fach 7a Seite 567

Übersicht über die Rechtsprechung des BFH zur Umsatzsteuer im Jahr 2003

von Dr. Wilfried Wagner, Vorsitzender Richter am BFH, München

Da die Wiedergabe der vom BFH zur Veröffentlichung bestimmten (sog. V-)Urteile im BStBl II durch das BMF für die Zwecke der Verwaltung – auch ohne sog. Nichtanwendungserlass – in den letzten Jahren schleppend war, stellt die Übersicht in erster Linie auf die vollständige Sammlung auch der V-Urteile in BFH/NV ab, soweit eine Fundstelle im BStBl II fehlt.

I. Steuerbarer Umsatz

1. Abmahngebühr von sog. Abmahnverbänden ist Leistungsentgelt

(BStBl 2003 II S. 732; LX814761) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.

Die in § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG genannten Verbände, sog. Abmahnvereine, die gegen Unternehmen wegen Verstoßes gegen das UWG die dort genannten Unterlassungsansprüche geltend machen und Abmahngebühren verlangen, führen steuerbare Leistungen aus. Da sie gegen die abgemahnten Unternehmen grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen gem. § 683 BGB haben, erbringen sie insoweit an die abgemahnten Unternehmer eine Leistung gegen Entgelt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Die Frage, ob die Abmahnleistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG dem ermäßigten Steuersatz (als Leistungen einer Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar u. a. gemeinnützige Zwecke verfolgt) unterliegen, konnte der BFH h...