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NWB Nr. 46 vom Seite 3641 Fach 6 Seite 4519

Rabatte an Arbeitnehmer in der lohnsteuerlichen Praxis

Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Heinz Richter und Steuerberater Dipl.-Betriebswirt Horst Richter, Köln

Die Diskussion über die lohnsteuerliche Behandlung von Preisvorteilen, die AN von ihrem ArbG oder von dritter Seite aufgrund ihres Dienstverhältnisses eingeräumt werden, sind – wie zahlreiche Einzelentscheidungen der Rechtsprechung bzw. der Finanzverwaltung zeigen – immer noch nicht abgeschlossen. Viele Praxisfragen wurden durch eine kasuistische Rechtsauslegung nicht in vollem Umfang beantwortet und sind teilweise noch offen. Im Folgenden werden die Rechtslage und Fragen bei der praktischen Anwendung des § 8 Abs. 2 und 3 EStG sowie noch offene Rechtsfragen angesprochen und einer Lösung zugeführt. Zahlreiche Beispiele sollen die oft schwer verständlichen Stellungnahmen der Finanzverwaltung für die praktische Anwendung verdeutlichen.

I. Grundlegung

Preisvorteile, die dem AN von seinem ArbG oder von einem Dritten gewährt werden, sind steuerlich nur bedeutsam, wenn sie begrifflich Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) darstellen.

Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Löhne und Gehälter, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst g...