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BBV Nr. 11 vom Seite 31

Der neue Rentenerlass

Wesentliche Änderungen bei Vermögensübertragungen gegen Versorgungsleistungen

Konrad Enderlein und und Dr. Sebastian Gocksch

Warum ein neuer Rentenerlass?

Der Große Senat des BFH hat sich im Jahre 2003 mit zwei Beschlüssen zur Vermögensübergabe gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge geäußert und dabei vor allem der bisherigen Verwaltungspraxis bei Übergabe von sog. „Typus 2”-Vermögen den Boden entzogen. Auf diese Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung mit einer umfangreichen Überarbeitung des Rentenerlasses reagiert. Dabei hatte sie auch die Interessen der vielen kleinen und mittleren Familienbetriebe zu berücksichtigen, die aufgrund der neuen Rechtsprechung negative Auswirkungen befürchten mussten. Darüber hinaus konnten im Zuge der Überarbeitung in der Zwischenzeit ergangene Entscheidungen des BFH berücksichtigt werden. Wie zu erwarten, hat die Finanzverwaltung auf die geänderte Rechtslage ihrerseits mit der Abschaffung des „Typus 2”-Vermögens reagiert und sich der Auffassung des Großen Senats angeschlossen, nach der sich wiederkehrende Leistungen steuerlich nur dann als sog. Versorgungsleistungen auswirken können, wenn sie vom Übernehmer aus den erzielbaren Nettoerträgen des übergebenen Vermögens erbracht werden können. Die darzustellenden Änderungen des Rentenerlasses betre...